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Achtung – ältere Energieausweise können ablaufen !

Achtung – ältere Energieausweise können ablaufen !

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein aktueller Energieausweis Pflicht. Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren jedoch in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Sie wurden ab Anfang Juli 2009 ausgestellt und laufen nach zehn Jahren aus. Eigentümer, die ihr Gebäude in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen daher einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Das Gleiche gilt, wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist. Darauf hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) in einer aktuellen Pressemitteilung vom 24.06.2019 hingewiesen.

(Quelle: Deutsche Energie Agentur dena, PM vom 24.06.2019)

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